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Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung

Schon jetzt betreuen wir viele namhaften Firmen und arbeiten seit Jahren zuverlässig mit Behörden zusammen.
Wir beraten Sie unverbindlich und bieten außerdem sämtliche erforderlichen Leistungen. In den Bereichen Kanal- und Schachtsanierung, Rohrreinigung, Dichtheitsprüfung, TV-Inspektion, Dokumentation, Dachrinnenreinigung sowie Einbau von Rückstauklappen an. Wir arbeiten effizient und somit preiswert, in erster Linie jedoch nachhaltig.
Wir führen sämtliche Arbeiten sauber und zuverlässig aus.

Unsere Leistungen

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    Häufige Fragen

    Wenn sich bei der Dichtheitsprüfung ergibt, dass die Entwässerung fehlerhaft ist, muss die private Abwasseranlage saniert werden, da der gesetzlich geforderte Dichtheitsnachweis sonst nicht erbracht werden kann.
    Die Sanierung defekter Abwasserleitungen und Schächte bedeutet nicht immer, dass der Garten oder der Keller aufgegraben werden muss. Es gibt eine Reihe grabenloser Reparatur- und Sanierungsverfahren, mit denen man Defekte ohne Erdarbeiten beheben kann. Bei schweren Schäden ist allerdings eine Erneuerung der Anlage(n) oft die beste und sicherste Lösung.
    Für Straße und Kanal sind die Kommunen verantwortlich, für den Hausanschluss die Eigentümer der Grundstücke. Die Abwassersatzung der jeweiligen Kommune regelt, ob die Zuständigkeit des Grundstückseigentümers am Hauptkanal oder an der Grundstücksgrenze beginnt.
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Leitungsnetze unter der Bodenplatte mit Flutungsverfahren grabenlos abgedichtet werden. Ist das Haus jedoch unterkellert, bietet sich an, alte Leitungen stillzulegen und neue Abwasserleitungen unter der Kellerdecke oder an der Kellerwand zu verlegen und aus dem Gebäude zu leiten.
    Ja. Bei Neuverlegung einer Leitung ist eine reguläre Bauabnahme (Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft) notwendig, bei der Sanierung durch grabenlose Verfahren außerdem eine Inspektion des sanierten Bereiches per Kanalkamera.
    Ja, sofern eine echte Gebäudeversicherung mit ordentlicher Police vorliegt und die Sanierung defekter Abwasserleitungen in den Konditionen mit abgedeckt ist. Dies muss unbedingt geprüft werden. Ist dies aber der Fall: Vorsicht vor einem Neuabschluss zu geänderten Bedingungen! Viele Versicherung werden versuchen, alt Policen gegen neue Verträge zu tauschen, in denen die Sanierung der Abwassersysteme nicht mehr vorgesehen ist. Der Defekt an der Leitung muss außerdem dem Versicherten Schadensbild entsprechen: grundsätzlich sind nur Bruchschäden versichert, also verursacht durch Risse, Scherben und Einbrüche.
    Zu dieser, zwischen Baubesitzern und Leitungs Betreibung naturgemäß heftig umstrittenen Frage gibt es viele unterschiedliche Gerichtsurteile. Aus technischer Sicht können Wurzeln nur dort in ein Rohr eindringen, wo eine Vorschädigung vorliegt (undichte Rohrverbindungen, Risse, und so weiter). Oft muss das Rohr in diesen fällen neu verlegt werden, manchmal schafft aber auch eine lückenlose Auskleidung der betroffenen Leitung mit einem so genannten „Schlauchleiner“ Abhilfe.
    Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, weil die Kosten sowohl von den einzelnen Leitungsnetzen, deren Randbedingungen und von der Komplexität der festgestellten Schäden abhängen. Ist nicht nur ein Grundstück betroffen, hat es sich bewährt, sich mit den Nachbarn zusammen zuschließen und ein gemeinsames Angebot einzuholen, was die Kosten um bis zu 50 % senken kann. Lassen Sie sich außerdem von einem Sachkundigen beraten, der das gesamte Spektrum der Sanierungsmöglichkeiten kennt, und hüten Sie sich vor Schnäppchenangeboten, die sich langfristig meist als teurer erweisen, als wenn man die Arbeiten von einem anerkannten Fachmann mit Erfahrung auf dem Gebiet der Sanierung ausführen lässt. Bei einem „Fehlversuch“ durch den Billiganbieter muss nicht nur die Sanierung wiederholt werden, es fallen auch die Kosten für die erneute Abnahmeprüfung an.

    Adresse:

    Condo Kanalreinigung Neuwiesenweg1

    71134 Aidlingen

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